gültig ab 15.02.2023
für die Landeshauptstadt Graz und den Bezirk Graz-Umgebung
Der Grundtarif gilt für Tag- und Nachtfahrten.
von 6.00 bis 20.00 Uhr
ausgenommen Sonn- und Feiertage
bis 12 km – € 2,00 / km
ab 12 km – € 2,50 / km
von 20.00 bis 6.00 Uhr
und an Sonn- und Feiertagen
bis 12 km – € 2,20 / km
ab 12 km – € 2,50 / km
€ 30,00 pro Stunde (Das Warteentgelt gilt für jede volle Stunde.)
Ein Zuschlag entspricht € 2,50.
Ab der Beförderung von 4 Personen pro darüber hinaus beförderter Person: 1 Zuschlag
Fahrt mit Schneeketten: 3 Zuschläge
Beförderung von Sportgeräten mit Vorrichtung (z.B. Ski-/Radträger): 1 Zuschlag
Bei Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, hat der/die Lenker/in Anspruch auf Bezahlung von 1 Zuschlag pro 2 begonnenen Kilometern für die Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze, ausgenommen Fahrten, deren Beginn oder Ende sich in Gemeinden befinden, in denen gemäß
§ 22 Abs. 2 Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit besteht.
Krankenbeförderungsfahrten (bei ärztlicher Transportanweisung und vereinbarten Pauschalentgelten mit einem Sozialversicherungsträger), Schülerbeförderungs- und Anrufsammeltaxifahrten.